KEP+Mail hat sich während mehr als zwei Jahren zusammen mit anderen Verbänden und Unternehmungen der Zustellbranche für gute arbeitsrechtliche Lösungen seiner Mitglieder der Zustellbranche eingesetzt. Die Verhandlungen waren hart; die Ergebnisse für die Arbeitgeber tragbar und für die Arbeitnehmenden ein Schutz vor Willkür. Der nächste Schritt ist die Ratifizierung des vorliegenden GAVs bei den betroffenen Mitglieder-Firmen von KEP+Mail. Das Ziel ist, dass diese Ratifizierungen im 3.Quartal 2023 abgeschlossen werden können. Dies betrifft auch alle Subunternehmer, die für Mitglieder von KEP+Mail Aufträge ausführen. Bis der Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit beschlossen hat und damit der GAV für alle Zustellfirmen in der Schweiz verbindlich ist, kann es noch bis Ende 2025 dauern. Bis dahin gelten für die KEP+Mail-Mitglieder weiterhin die Arbeitsbedingungen aus dem heutigen GAV KEP+Mail, auch wenn dieser durch die Gewerkschaften gekündigt wurde.
Für Fragen stehen Peter Sutterlüti (Präsident) oder Michael Jutzi (Vorstandsmitglied) zur Verfügung.
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